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Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Stand: 20. August 2026

1.Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von BrandyBranders, einer Marke der NAVIGI GmbH, mit Unternehmern.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verbraucher sind von einem Vertragsabschluss auf Grundlage dieser AGB ausgeschlossen.
  3. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die NAVIGI GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2.Vertragspartner und Kontakt

BrandyBranders – eine Marke der NAVIGI GmbH

Brennerstraße 1

A-6141 Schönberg im Stubaital

Österreich

Firmenbuchnummer: FN 609587

Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck

UID: ATU79728902

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcel Lener und Mag. Samuel Berger

3.Leistungen

  1. BrandyBranders erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Markenstrategie und Brand Identity, Konzeption, Foto- und Videoproduktion, Social-Media-Content, KI-gestützte Content-Erstellung, Postproduktion, Color Grading, VFX, Sound Design, Content-Strategie und sonstige kreativwirtschaftliche Leistungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang, die Deliverables, Termine, Korrekturschleifen, Vergütung, Nutzungsrechte, gegebenenfalls Reise- und Produktionskosten sowie sonstige projektspezifische Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Projektvereinbarung.
  3. Leistungsbeschreibungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar.

4.Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote von BrandyBranders sind, sofern darin nicht anders ausgewiesen, 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von BrandyBranders zustande.
  3. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Mehraufwand, zusätzliche Korrekturen, zusätzliche Drehtage, Änderungen nach Freigabe oder vom Kunden veranlasste Terminverschiebungen werden nach Aufwand bzw. gemäß neuem Angebot abgerechnet.

5.Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Markenrichtlinien, Freigaben, Ansprechpartner, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und dass deren Nutzung durch BrandyBranders keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Marken, Logos, Musik, Bilder, Videos, Texte, personenbezogene Daten, Drehorte und abgebildete Personen.
  3. Der Kunde sorgt, soweit erforderlich, vor Produktionsbeginn für alle Genehmigungen, Einwilligungen, Drehortfreigaben, Model Releases und sonstigen Rechtefreigaben. Soweit BrandyBranders diese Leistungen ausdrücklich übernimmt, wird dies im Angebot festgehalten.
  4. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die durch eine Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können gesondert verrechnet werden.

6.Termine, Produktion und Abnahme

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn sämtliche erforderlichen Mitwirkungsleistungen und Freigaben des Kunden vorliegen.
  2. Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und gibt angeforderte Freigaben sowie Feedback innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung binnen sieben Werktagen, ab.
  3. Der Kunde prüft die gelieferten Ergebnisse unverzüglich. Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang sind innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung in Textform nachvollziehbar mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Rückmeldung, gelten die Leistungen als abgenommen, soweit es sich um einen abnahmefähigen Werkleistungsteil handelt.
  4. Korrekturschleifen sind nur in dem im Angebot vereinbarten Umfang enthalten. Änderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder eine nachträgliche Änderung von bereits freigegebenen Konzepten betreffen, werden zusätzlich verrechnet.
  5. Terminverschiebungen und Absagen sind unverzüglich mitzuteilen. Bereits angefallene Kosten, nicht stornierbare Drittleistungen und Aufwendungen für verbindlich reservierte Produktionskapazitäten sind vom Kunden zu ersetzen, soweit der Kunde die Verschiebung oder Absage zu vertreten hat.

7.Vergütung und Zahlung

  1. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich vereinbarter Nebenkosten.
  2. Vergütung, Teilzahlungen, Akontozahlungen, Zahlungsziel und Abrechnungsmodus ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  3. Mangels abweichender Vereinbarung sind Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. BrandyBranders ist berechtigt, nach angemessener Nachfrist weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
  5. Reise-, Übernachtungs-, Transport-, Miet-, Lizenz-, Casting-, Studio-, Musik-, Sprecher-, Location-, Technik- und sonstige Dritt- oder Auslagenkosten werden nur geschuldet, soweit sie im Angebot enthalten, vom Kunden freigegeben oder zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Sie können gesondert verrechnet werden.

8.Nutzungsrechte und Rohmaterial

  1. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den final gelieferten und vom Kunden abgenommenen Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
  2. Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht an den final gelieferten Ergebnissen für Social Media, Websites, Printmedien, bezahlte Werbung, Kino und TV. Das Nutzungsrecht umfasst die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im Zusammenhang mit der Marke, den Produkten und Leistungen des Kunden.
  3. Rohmaterial, RAW-Dateien, unbearbeitete Fotos und Videos, Projektdateien, offene Schnittdateien, Arbeitsstände, Presets, Templates, KI-Workflows und sonstige nicht final ausgelieferte Bestandteile sind nicht geschuldet und verbleiben bei BrandyBranders, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  4. Rechte Dritter – insbesondere an Musik, Stockmaterial, Schriften, Software, KI-Tools, Darstellern, Sprechern, Drehorten oder sonstigem Lizenzmaterial – werden nur im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen übertragen. Eine darüber hinausgehende Nutzung obliegt dem Kunden und bedarf gegebenenfalls zusätzlicher Rechte oder Lizenzen.
  5. BrandyBranders bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen, Techniken, nicht kundenspezifische Vorlagen und Erfahrungswissen weiterzuverwenden.
  6. BrandyBranders darf final veröffentlichte Arbeitsergebnisse unter Nennung oder Darstellung des Kunden als Referenz im eigenen Portfolio, auf der Website, in Präsentationen, in Social Media und bei Awards verwenden, sofern der Kunde nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nachweist.

9.KI-gestützte Leistungen

  1. Soweit KI-gestützte Werkzeuge zur Ideenfindung, Produktion, Bearbeitung oder Automatisierung eingesetzt werden, erfolgt dies als Teil der vereinbarten kreativen Leistung.
  2. BrandyBranders schuldet keine bestimmte Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit oder vollständige rechtliche Exklusivität von KI-gestützt erstellten Ergebnissen. Soweit KI-Tools oder Drittanbieterbedingungen besondere Nutzungsbeschränkungen vorsehen, gelten diese vorrangig.
  3. Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Kunden werden nur in externe KI-Systeme eingegeben, wenn dies für den Auftrag erforderlich, rechtlich zulässig und im Einzelfall vereinbart ist.

10.Social Media und keine Erfolgsgarantie

  1. Bei Leistungen für Social-Media-Kanäle und Werbeplattformen bleibt der Kunde für seine Konten, Zugänge, Werbekonten, Veröffentlichungen, Community-Kommunikation und die Einhaltung der jeweiligen Plattformrichtlinien verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. BrandyBranders übernimmt keine Garantie für Reichweite, Engagement, Leads, Umsätze, Rankings, Freigaben durch Plattformen oder sonstige wirtschaftliche Erfolge.

11.Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für allgemein bekannte Informationen, rechtmäßig von Dritten erlangte Informationen oder gesetzlich offenlegungspflichtige Informationen.
  2. Soweit BrandyBranders personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

12.Haftung

  1. BrandyBranders haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BrandyBranders nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Schadensfall auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, ausgebliebene Reichweite oder wirtschaftliche Erwartungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

13.Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der NAVIGI GmbH. BrandyBranders ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie projektbezogene Vereinbarungen bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

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